SATZUNG - IMPERIUM KARLSRUHE

 

 

 

 

§1 Name

Der Fanclub führt den Namen "Imperium Karlsruhe".

 

§2 Die Ziele des Fanclubs

Bestmöglicher Support des Karlsruher SC bei Heim- und Auswärtsspielen sowie die Organisation von Fahrten für Heim- und für Auswärtsspiele.

 

§3 Mitgliedschaft

Voraussetzungen einer Mitgliedschaft sind:

-         Mindestalter von 16 Jahren

-         Männliches Geschlecht

-         Regelmäßige Teilnahme an Stammtischen, Spielen des Karlsruher SC sowie allen anderen Treffen des Fanclubs

 

Über die Aufnahme des Bewerbers wird per Mehrheitsbeschluss unter allen Mitgliedern entschieden.

 

§3.1 Pflichten

Jedes Mitglied hat die Pflicht sich an Stadionordnungen bei Heim- und Auswärtsfahrten zu halten (Bei entstandenem Schaden/Straftaten distanziert sich der Fanclub. Ebenso sind die Folgen allein vom Verursacher zu tragen.)

Ebenfalls hat jedes Mitglied die Pflicht sein jeweiliges Amt/Aufgabe nach bestem Gewissen zu erfüllen.

 

§4 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Saison. Er wird während der Sommerpause fällig.

 

§4.1 Verwendungszweck

Der Mitgliedsbeitrag dient dem finanziellen Wohl des gesamten Fanclubs und wird für Anschaffungen aller Art, wie zum Beispiel für Fahnen und Veranstaltungen verwendet. Es wird bei Mitgliedsversammlungen/Stammtischen darüber verfügt.

 

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Austritt oder Ausschluss tritt nur durch eine freiwillige Willenserklärung des betroffenen Mitgliedes oder einem Mehrheitsbeschluss aller Mitglieder in Kraft. Der Betroffene kann einen Einspruch einlegen und bei der nächsten Mitgliederversammlung Stellung dazu beziehen. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft ohne Rechte und Pflichten.

Mitgliedsbeiträge werden nicht zurück erstattet.

 

§6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus 2 Vorständen, die gleiches Recht besitzen.

 

§6.1  Pflichten des Vorstands

Der Vorstand vertritt den Fanclub "Imperium Karlsruhe" bei allen Angelegenheiten. Es muss bei jedem Clubtreffen mindestens ein Vorstand anwesend sein, der als Ansprechpartner dient. Der Vorstand verteilt Aufgaben (Schriftführer, Kassenwart usw.) im Club möglichst gerecht und mit Absprache der Mitglieder.

Er behält sich im Falle von Uneinigkeit das Entscheidungsrecht vor.

 

§7 Mitgliederversammlung / Stammtisch

 

§7.1 Regelmäßige Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen finden jeden 1. Freitag im Monat um 18.00 Uhr statt.

Die Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig, wenn mindestens 4 Mitglieder und 1 Vorstand anwesend sind. Einfacher Mehrheitsbeschluss.

Jedes Mitglied hat sich beim Vorstand abzumelden bei Abwesenheit.

 

§7.2 Unregelmäßige Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen.

Sie ist nur beschlussfähig, wenn sie mindestens 7 Tage vorher einberufen wurde, 4 Mitglieder und 1 Vorstand anwesend sind.

Einfacher Mehrheitsbeschluss. Jedes Mitglied hat sich beim Vorstand abzumelden bei Abwesenheit.

 

§8 Satzung

Die Satzung kann nur mit einer 3/4 Mehrheit und mindestens 6 Mitgliedern und beiden Vorständen geändert werden.

 

§9 Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung des Fanclubs kommt nur bei einer 3/4 Mehrheit zustande.

 

§9.1 Verwendungszweck des Club-Eigentums

Das Eigentum des Clubs wird der Beiertheimer Tafel gespendet.

 

§10 Mitgliedserklärung

Die Mitglieder erklären sich durch Unterschrift auf der Mitgliedserklärung mit dieser Satzung und jeder Satzungsänderung laut §8 als einverstanden.